Die Personenzentrierte Psychotherapie wurde von Carl Rogers gegründet und ist eine in Österreich anerkannte Psychotherapiemethode, die zu den humanistischen Methoden gehört. Die personenzentrierte Methode geht von einer angeborenen Selbst-Verwirklichungstendenz aus, die unter günstigen Umständen zu einer Weiterentwicklung und Reifung der Persönlichkeit beiträgt. Dementsprechend steht der Mensch mit seinen Ressourcen und Fähigkeiten im Mittelpunkt der Therapie.

Personenzentrierte Psychotherapeut*innen helfen Ihnen, sich auf gesunde und natürliche Weise weiterzuentwickeln, indem sie Ihre verborgenen Ressourcen und Talente aufspüren sowie Blockaden Ihrer Entwicklung aufdecken.
Keywords: personenzentrierte Psychotherapie, klientenzentrierte Psychotherapie, Carl Rogers
Allgemeine Inhalte (45)
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1. Berufsbezeichnung: Psychotherapeut/Psychotherapeutin
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Allgemeines zur Psychotherapie
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Anrechnungsrichtlinie für das psychotherapeutische Fachspezifikum
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Aufstellungsarbeit in Psychotherapie und Beratung
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Beratung vor einvernehmlicher Scheidung
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Das psychotherapeutische Erstgespräch
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Datenschutz
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Dynamische Gruppenpsychotherapie (DG)
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Einrichtungen gemäß § 15 Suchtmittelgesetz
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EWR-Psychotherapiegesetz
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Existenzanalyse (E)
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Existenzanalyse und Logotherapie (EL)
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Fort- und Weiterbildungsrichtlinie
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Gestalttheoretische Psychotherapie (GTP)
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Gruppenpsychoanalyse / Psychoanalytische Psychotherapie (GP)
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Infos zu Migration/Flucht/Integration
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Integrative Gestalttherapie (IG)
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Klientenzentrierte Psychotherapie (KP)
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Konzentrative Bewegungstherapie (KBT)
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LehrtherapeutInnen-Richtlinie für das Fachspezifikum
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Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses betreffend Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen
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Neuro-Linguistische Psychotherapie (NLPt)
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Person(en)zentrierte Psychotherapie (PP)
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Psychotherapeutisches Fachspezifikum
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Psychotherapeutisches Propädeutikum
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Psychotherapie – Begriffe, Wirkfaktoren und ein deutschsprachiger Ländervergleich zu gesetzlichen Regelungen
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Psychotherapie-Methoden
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PthG § 12. Anrechnung
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PthG § 13. Berufsbezeichnung
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PthG § 16a Dokumentationspflicht
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PthG § 16b Berufshaftpflichtversicherung
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PthG § 1a. Umsetzung von Unionsrecht
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PthG § 1b. Verarbeitung personenbezogener Daten
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PthG § 24 Verhältnis zu anderen Vorschriften
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PthG §§ 14, 15, 16. Berufspflichten des Psychotherapeuten
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PthG §§ 17, 18. Psychotherapeutenliste
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PthG §§ 20, 21, 22. Psychotherapiebeirat
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PthG §§ 25, 26. Übergangsbestimmungen
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PthG §§ 3, 4, 5. Psychotherapeutisches Propädeutikum
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PthG §§ 6, 7, 8. Psychotherapeutisches Fachspezifikum
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Richtlinie für Gutachterinnen und Gutachter -
Kriterien für die Erstellung von Gutachten durch Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
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Selbsterfahrung/Supervision/kollegiale Intervision
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Systemische Familientherapie (SF)
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Überblick: Kosten der Psychotherapie
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Verschwiegenheitspflicht gemäß Psychotherapiegesetz, Psychologengesetz 2013 und Musiktherapiegesetz unter berücksichtigung des Gewaltschutzgesetzes 2019
Kinderschutz-Zentrum Wien
Das Unabhängige Kinderschutz-Zentrum Wien bietet Hilfe und Beratung bei Gewalt gegen Kinder und Jugendliche.
Betroffene Kinder und Jugendliche können sich vertraulich an uns wenden und über ihre Probleme sprechen.
Gemeinsam suchen wir in Beratungsgesprächen nach Lösungen, um die Lage der Kinder und Jugendlichen zu verbessern.
Es besteht zudem die Möglichkeit, nach Gewalterfahrungen Psychotherapie zu erhalten.
Auch für Eltern, die sich bei der Erziehung ihrer Kinder überfordert fühlen und die Unterstützung suchen, gibt es schnell und unbürokratisch Gespräche- und Beratungsangebote.
Für Personen, die in ihrer beruflichen Praxis - als LehrerInnen, KindergartenpädagogInnen, SozialarbeiterInnen o. ä. - mit Gewaltproblemen konfrontiert sind, bieten wir Helferberatung und Supervision an.
Unsere Angebote sind kostenlos und vertraulich.
kinderschutz-wien.at
Gesundheitsatlas
"Der Gesundheitsatlas visualisiert Indikatoren (Kennwerte) kartografisch nach Regionen und im Zeitverlauf. Die Ergebnisse sind teilweise differenziert nach Geschlecht, Alter und Bildungsstatus abrufbar. Der Gesundheitsatlas richtet sich an Personen im Gesundheitsbereich – zum Beispiel Expertinnen und Experten, Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger, Patientinnen und Patienten sowie deren Vertretungen – an Personen in Lehre und Forschung, Studierende sowie an die interessierte Öffentlichkeit. Er wird laufend aktualisiert und um weitere Inhalte ergänzt."
Quelle: https://www.gesundheit.gv.at/service/gesundheitsatlas.html - 06.05.2024
gesundheitsatlas.at
Sozialpsychiatrischer Dienst (Vorarlberg)
Das Angebot richtet sich an erwachsene Menschen mit psychischen und sozialen Problemen und deren Angehörige sowie Bezugspersonen.
Für gesundheitliche Beeinträchtigungen und soziale Probleme wird eine zeitnahe Fachberatung angeboten:
• sozialpsychiatrischer Abklärung
• Beratung
• Information
• Hilfe bei psychischen Krisen
• Organisation von weiteren erforderlichen Hilfen
Die Leistungen sind für jeden zugänglich und kostenlos, sie können anonym erfolgen und unterliegen der Schweigepflicht.
www.spdi.at
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